30 Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Aktiven und Passiven aller konsolidierten Gesellschaften erfolgt prinzipiell nach einheitlichen Grund- sätzen. Die wichtigsten Bewertungsregeln sind: Forderungen Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominal- betrag bilanziert. Entsprechende Wertberichtigungen werden aufgrund der Erfahrung der effektiven Verluste in den letzten Jahren in angemessener Höhe pro Rechtsträger am Bilanzstichtag berücksichtigt. Bei der Stiftung Sympany wird auf eine solche Pauschalwertberichtigung verzichtet. Im Geschäftsjahr 2009 fand ein Methodenwechsel bei der Bewertung dieser Wertberichtigungen statt. Es kam zu einer gruppenweiten erfolgswirksamen Auflösung in Höhe von 10,1 Millionen Franken. Finanzanlagen Immobilienfonds Die Bewertung erfolgt zum Anschaf- fungswert oder zum Kurswert, wenn dieser unter dem Anschaffungswert liegt. Obligationen Die Bewertung erfolgt nach der Kostenamor- tisationsmethode (Amortized Cost Method), abzüglich der betriebsnotwendigen Wertberichtigung auf Positionen mit andauerndem Wertverlust. Aktien Die Bewertung erfolgt zum Anschaffungswert oder zum Kurswert, wenn dieser unter dem Anschaffungswert liegt. Geldmarktfonds Die Bewertung erfolgt zum Anschaffungs- wert oder zum Kurswert, wenn dieser unter dem Anschaf- fungswert liegt. Zusätzliche Wertberichtigungen auf Immobilienfonds, Obligationen und Geldmarktfonds werden entsprechend der Bewertungsrichtlinie im Anlagereglement in Höhe von mindestens 2 Prozent vorgenommen, bei Aktien in Höhe von 8 Prozent. Weitere Wertberichtigungen zur Sicherstel- lung der Risikofähigkeit sind zulässig. Die Bildung oder die Auflösung der Wertberichtigung wird unter Erfolg aus Finanzanlagen ausgewiesen. Sachanlagen Grundstücke und Gebäude werden in der Bilanz zu Anschaffungswerten zuzüglich wertvermehrender Investi- tionen bilanziert. Weiter erfolgen lineare Abschreibungen über 50 Jahre auf den Gebäuden ab dem Datum der vollständigen Inbetriebnahme. Betriebseinrichtungen, EDV und Fahrzeuge Die dem Betrieb dienenden Einrichtungen werden im Bereich des Büromobiliars und der -maschinen über 5 Jahre linear abgeschrieben, EDV-Hardware und Fahrzeuge werden linear über 3 Jahre abgeschrieben. Immaterielle Anlagen EDV-Software wird im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und im Jahr 2009 erstmals separat in der Bilanz ausgewiesen. Eine Ausnahme stellt die Xundheit AG dar, dort werden EDV-Software über 3 Jahre resp. aktivierte Projektkosten über 4 Jahre abgeschrieben. Goodwill aus der Akquisition von Tochtergesellschaften wird über 5 Jahre linear abgeschrieben und jährlich auf dessen Werthaltigkeit überprüft (Impairment-Test). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Nominalwert bilanziert. Versicherungstechnische Rückstellungen Die technischen Rückstellungen im Bereich des Bundesge- setzes über die Krankenversicherung (KVG) werden anhand von aktuariellen Methoden berechnet. Dabei wird das Chain-Ladder-Verfahren angewendet. Jene im Bereich der Krankenzusatzversicherungen, Sachversicherungen (VVG) und Unfallversicherungen (UVG) basieren auf dem von der FINMA (ehemals Bundesamt für Privatversicherungen BPV) genehmigten Geschäftsplan. Die Rückstellungen VVG sind mit dem gebundenen Vermögen stets sichergestellt, damit die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten jederzeit erfüllt werden können. Die Abgrenzung des Risikoausgleichs erfolgt anhand der letztbekannten, defi- nitiven Abgabesätze der gemeinsamen Einrichtung KVG unter Berücksichtigung eines Teuerungszuschlages.
